Mit der Harmonisierung der EU Richtlinien wird vermehrt von den EU
Behörden auf die Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten geachtet. Die Zuständigkeit der Marktaufsicht liegt hier bei den für Arbeitssicherheit zuständigen Länderministerien.
Als Designer und zertifizierter Sicherheitstechniker, ist meine
Dienstleistung genau hier, an der Schnittstelle zum Design, dort wo technische Funktionen gestaltet werden müssen, die den Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes ProdSG unterliegen und
entsprechende DIN, EN oder ISO Normen, bzw. VDI, VDE oder CE Vorschriften erfüllen müssen, um die entsprechenden Prüfverfahren zu bestehen.
An diesem Punkt passgenaue Lösungen zu entwickeln, die sowohl die
technischen Vorschriften erfüllen als auch einer ästhetischen Formensprache, die dem Design des gesamten Produktes entspricht gerecht werden, ist die Aufgabe.
Hierzu zählt auch speziell die Nachrüstung bestehender Produkte, das
Erarbeiten von gesetzeskonformen Betriebsanleitungen und Gefährdungsbeurteilungen. Die fachliche Vorbereitung von TÜV oder GS Prüfungen und die kompetente Beratung im Dialog mit den zuständigen Behörden
der Marktaufsicht.
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